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Prinz Luitpold von Bayern: "Reinheitsgebot sichert weltweiten Ruhm der bayerischen Braukunst"

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Fürstenfeldbruck (ots) - - Tag des Bieres geht auf Reinheitsgebot zurück - Prinz Luitpold von Bayern: "Wir nennen es Familienrezept" Am 23. April ist wieder "Tag des Bieres"! Darauf ein "Prost"! Doch was genau feiern wir am Tag des Bieres eigentlich? Am 23. April 1516, am sogenannten Georgitag, wurde in Bayern das Bayerische Reinheitsgebot erlassen. Das heißt, eigentlich begehen wir am Tag des Bieres den Jahrestag des Reinheitsgebots. Die Urheber des Reinheitsgebotes, die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X aus dem Hause Wittelsbach, forderten auf dem Landständetag 1516 in Ingolstadt, im Rahmen einer neuen Landesverordnung, dass "zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gerste, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen". Bier hatte damals den Charakter eines Grundnahrungsmittels und die beiden Wittelsbacher Herzöge verfolgten mit dem Reinheitsgebot das Ziel, die Versorgung der Bevölkerung mit nicht gesundheitsschädlichem Bier sicherzustellen. Grund waren die damals teils toxischen Zutaten der Bierbrauer wie beispielsweise Tollkirsche, Binsenkraut oder Stechapfel. Nach Ansicht der Wittelsbacher sollte Bier keinesfalls durch krankmachende Zutaten verunreinigt werden. Sinnvoller Nebeneffekt des Reinheitsgebotes: Andere Getreidesorten als Gerste, insbesondere Weizen, konnten so für die Brotzubereitung geschützt werden. Bis heute werden Biere in ganz Deutschland ausschließlich aus fermentiertem Getreide (Malz), Hopfen, Wasser und Hefe gebraut, anders als in vielen ausländischen Brauereien. Hefe wurde ursprünglich als Produkt des Brauprozesses betrachtet, heute ist sie als vierter Bestandteil aufgeführt. Das Reinheitsgebot von 1516 gilt damit als älteste, heute noch gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt. "Die einen nennen es Reinheitsgebot, wir nennen es Familienrezept", sagt Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold von Bayern. Prinz Luitpold weiß, wovon er spricht. Er ist ein Urenkel des Bayernkönigs Ludwig III. und somit direkter Nachfahre der Wittelsbacher Herzöge, die seinerzeit das Reinheitsgebot erließen. Zudem setzt er mit der König Ludwig Schlossbrauerei Kaltenberg die inzwischen 762 Jahre währende Brautradition des Hauses Wittelsbach fort. Drei Biere der Brauerei tragen die Namen berühmter Bayernkönige: König Ludwig Weissbier, König Ludwig Dunkel und König Ludwig Hell. Prinz Luitpold von Bayern: "Das Reinheitsgebot hat dafür gesorgt, dass eine jahrhundertealte Handwerkstechnik und Verbraucherschutzvorschrift bewahrt werden konnte und Bier aus Bayern weltweit geachtet wird. Aus nur vier Zutaten entsteht Tag für Tag eine wunderbare Vielfalt an Bieren." Weitere interessante Fakten zum Reinheitsgebot: - Selbst im letzten Winkel der Welt finden sich Biere, die nach dem Reinheitsgebot gebraut werden - das deutsche (bzw. bayerische) Reinheitsgebot gilt als Qualitätssiegel - Die bayerischen Wittelsbacher erließen das Reinheitsgebot zum Schutz ihres Volkes - Prinz Luitpold von Bayern führt die Brautradition seiner Vorfahren mit der König Ludwig Schlossbrauerei Kaltenberg fort - Nach dem Reinheitsgebot darf Bier nur aus Gerste, Hopfen, Wasser und Hefe gebraut werden - Die EU hat dem deutschen, nach dem Reinheitsgebot gebrauten Bier, den Rang als "traditionelles Lebensmittel" zuerkannt - Nach Umfragen ist das Reinheitsgebot das bekannteste "Lebensmittelgesetz" in Deutschland - Als im 16. Jahrhundert das Reinheitsgebot verkündet wurde, hatten Bierpanscher auch gerne mal giftige Zutaten wie Stechapfel, Binsenkraut oder Tollkirschen zugesetzt - Wer heute zuhause selbst und nicht mehr als 200 Liter im Jahr braut, muss sich nicht an das Reinheitsgebot halten - Das Reinheitsgebot sorgt dafür, dass Bier vegetarisch und vegan ist Pressekontakt: Warsteiner Abt. Unternehmenskommunikation Simone Lápossy Domring 4-10 59581 Warstein Tel.: 02902-88 1337 Fax: 02902-88 2337 E-Mail: SLapossy@warstein Original-Content von: Warsteiner Brauerei, übermittelt durch news aktuell

Quelle: Presseportal